AGB

Angaben gemäß § 5 DDG:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

APIVA Group

Inhaber: Arwin Hushyar

Alte Ziegelei 27

30419 Hannover

Deutschland

– nachfolgend „APIVA“ –

& ihren Kunden.

Die Leistungen von APIVA richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB (B2B). Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen und Projekte im Bereich:

• AI-Automatisierung

• Softwareentwicklung

• ERP- und CRM-Systeme

• Webentwicklung

• Datenanalyse

• IT-Beratung und Consulting


Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern APIVA diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.



2. Vertragsschluss


Ein Vertrag zwischen APIVA und dem Kunden kommt in der Regel wie folgt zustande:

1. Der Kunde stellt eine Anfrage oder Projektanfrage.

2. APIVA erstellt ein individuelles Angebot.

3. Durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder Unterzeichnung eines Dienst- bzw. Projektvertrages kommt der Vertrag zustande.


Angebote von APIVA sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.



3. Leistungsumfang


Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder Dienstvertrag.


APIVA erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

• Entwicklung individueller Softwarelösungen

• Implementierung von AI-Automationen

• Entwicklung und Integration von ERP- und CRM-Systemen

• Erstellung und Entwicklung von Websites und Webanwendungen

• Datenanalyse und Datenverarbeitung

• IT-Beratung und technisches Consulting


APIVA ist berechtigt, zur Leistungserbringung Drittanbieter und externe Dienste einzusetzen.


Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

• KI-Dienste wie OpenAI

• Netzwerk- und Sicherheitsdienste wie Cloudflare


Der Einsatz solcher Dienste kann technischen oder organisatorischen Änderungen unterliegen.



4. Preise und Zahlungsbedingungen


Die Vergütung erfolgt gemäß dem jeweiligen Angebot.


Es können insbesondere folgende Preismodelle vereinbart werden:

• Projektpreise

• Pauschalpreise

• individuelle Vergütungsvereinbarungen


Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:

40 % Vorauszahlung bei Projektbeginn

• Restzahlung gemäß Rechnungsstellung

• Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum


Bei Zahlungsverzug ist APIVA berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.



5. Mitwirkungspflichten des Kunden


Der Kunde verpflichtet sich, APIVA alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden können zu Terminverschiebungen oder zusätzlichen Kosten führen.



6. Nutzungsrechte


Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den im Projekt erstellten Ergebnissen.


Dies umfasst insbesondere:

• entwickelte Softwarelösungen

• Websites

• Automationen

• Designs


Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Leistungen bei APIVA.



7. Wartung und laufende Betreuung


Nach Abschluss eines Projekts können optionale monatliche Wartungs-, Pflege- oder Weiterentwicklungsverträge vereinbart werden.


Diese können beispielsweise umfassen:

• technische Wartung

• Updates

• Anpassungen oder Erweiterungen

• Supportleistungen


Der genaue Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.



8. Haftung


APIVA haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


Eine Haftung besteht insbesondere bei:

• Vorsatz

• grober Fahrlässigkeit

• Verletzung wesentlicher Vertragspflichten


Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet APIVA nur, sofern diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.



9. Einsatz von Drittanbietern


Zur Erbringung von Leistungen können Drittanbieter, Plattformen oder APIs eingesetzt werden.


APIVA übernimmt keine Haftung für:

• Änderungen der Dienste

• Preisanpassungen der Anbieter

• technische Einschränkungen der Drittanbieter



10. Vertraulichkeit


Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.


Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.



11. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von APIVA.


Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Hannover.



12. Schlussbestimmungen


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

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