AGB
Angaben gemäß § 5 DDG:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
APIVA Group
Inhaber: Arwin Hushyar
Alte Ziegelei 27
30419 Hannover
Deutschland
– nachfolgend „APIVA“ –
& ihren Kunden.
Die Leistungen von APIVA richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB (B2B). Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen und Projekte im Bereich:
• AI-Automatisierung
• Softwareentwicklung
• ERP- und CRM-Systeme
• Webentwicklung
• Datenanalyse
• IT-Beratung und Consulting
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern APIVA diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
⸻
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen APIVA und dem Kunden kommt in der Regel wie folgt zustande:
1. Der Kunde stellt eine Anfrage oder Projektanfrage.
2. APIVA erstellt ein individuelles Angebot.
3. Durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder Unterzeichnung eines Dienst- bzw. Projektvertrages kommt der Vertrag zustande.
Angebote von APIVA sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
⸻
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder Dienstvertrag.
APIVA erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
• Entwicklung individueller Softwarelösungen
• Implementierung von AI-Automationen
• Entwicklung und Integration von ERP- und CRM-Systemen
• Erstellung und Entwicklung von Websites und Webanwendungen
• Datenanalyse und Datenverarbeitung
• IT-Beratung und technisches Consulting
APIVA ist berechtigt, zur Leistungserbringung Drittanbieter und externe Dienste einzusetzen.
Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
• KI-Dienste wie OpenAI
• Netzwerk- und Sicherheitsdienste wie Cloudflare
Der Einsatz solcher Dienste kann technischen oder organisatorischen Änderungen unterliegen.
⸻
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäß dem jeweiligen Angebot.
Es können insbesondere folgende Preismodelle vereinbart werden:
• Projektpreise
• Pauschalpreise
• individuelle Vergütungsvereinbarungen
Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:
• 40 % Vorauszahlung bei Projektbeginn
• Restzahlung gemäß Rechnungsstellung
• Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsdatum
Bei Zahlungsverzug ist APIVA berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.
⸻
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, APIVA alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden können zu Terminverschiebungen oder zusätzlichen Kosten führen.
⸻
6. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den im Projekt erstellten Ergebnissen.
Dies umfasst insbesondere:
• entwickelte Softwarelösungen
• Websites
• Automationen
• Designs
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Leistungen bei APIVA.
⸻
7. Wartung und laufende Betreuung
Nach Abschluss eines Projekts können optionale monatliche Wartungs-, Pflege- oder Weiterentwicklungsverträge vereinbart werden.
Diese können beispielsweise umfassen:
• technische Wartung
• Updates
• Anpassungen oder Erweiterungen
• Supportleistungen
Der genaue Umfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
⸻
8. Haftung
APIVA haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung besteht insbesondere bei:
• Vorsatz
• grober Fahrlässigkeit
• Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet APIVA nur, sofern diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
⸻
9. Einsatz von Drittanbietern
Zur Erbringung von Leistungen können Drittanbieter, Plattformen oder APIs eingesetzt werden.
APIVA übernimmt keine Haftung für:
• Änderungen der Dienste
• Preisanpassungen der Anbieter
• technische Einschränkungen der Drittanbieter
⸻
10. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
⸻
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von APIVA.
Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Hannover.
⸻
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
